Zahlungsarten

Als Neukunde können Sie am einfachsten durch Vorausüberweisung (per Vorkasse) bezahlen. Sofort nach Geldeingang schicken wir die Weine los. Sind Sie schon länger Kunde bei uns und haben immer pünktlich bezahlt, dann könnnen sie die Weine auch nach der Lieferung bezahlen (per Rechnung). Diese Möglichkeit besteht auch nach einer Bonitätsprüfung durch uns.

Für Bestellungen aus dem Ausland gilt: immer Vorkasse durch Vorausüberweisung oder Bezahlung durch PayPal oder Sofortüberweisung.de.

Sollten Sie Ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, werden wir Sie bei einer erneuten Bestellung um Vorkasse bitten. Eine Neulieferung erfolgt immer auch erst nach Begleichung aller offenen Forderungen.

Unsere Bankverbindung:
Konto-Nr. 1268128129
BLZ 200 50550 bei der
Hamburger Sparkasse

Für internationale Zahlungen:
IBAN: DE51 2005 0550 1268 1281 29
BIC: HASPADEHHXXX

Sofortüberweisung.de ist der kostenlose, TÜV-zertifizierte Zahlungsdienst der Payment Network AG. Ihre Vorteile: keine zusätzliche Registrierung, automatische Abbuchung von Ihrem Bankkonto (mit Online-Zugang), höchste Sicherheitsstandards und sofortiger Versand von Lagerware. Sie brauchen nur PIN und TAN zur Hand haben. Mehr Informationen finden Sie hier: www.sofortueberweisung.de.
*** aktueller Hinweis: siehe unten auf dieser Seite


Sicher bezahlen mit PayPal: Als international renommierter Treuhand-Service ermöglicht PayPal eine sichere und bequeme Zahlungsabwicklung für Käufer und Verkäufer - kostenlos für den Käufer. Zahlungen an uns richten Sie bitte an post@pinotgris.de. Das System von Paypal ermöglicht es jeder Person mit einer gültigen Email-Adresse und einem Bankkonto oder einer Kreditkarte Online-Zahlungen zu senden und zu empfangen. Mit PayPal haben Sie vielfältige Zahlungsmöglichkeiten:
- per Kreditkarte (auch American Express)
- per Bankeinzug/Lastschrift von Ihrem Konto
- per Überweisung von Ihrem Bankkonto
- per Giropay
- Neu: auch Gastzahlungen sind möglich, bei denen Sie zunächst kein PayPal-Konto benötigen (maximal drei Zahlunen, ab dann benötigen Sie ein PayPal-Konto)
Weitere Informationen zu PayPal finden Sie unter www.paypal.de

In Deutschland ist die Zahlung per Nachnahme möglich. Wir berechnen dann zusätzlich die Nachnahmegebühr in Höhe von insgesamt 6,50 €.


***Aktuell im Juni 2011: Hinweis zum Zahlungsdienst Sofortüberweisung.de

In Finanztest Ausgabe 3/2011 schrieb Stiftung Warentest:

"Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, warnte am vor dem Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de. Auf Anfrage von Finanztest erklärte der ZKA, mit der Nutzung des Dienstes würden Kunden gegen die Geschäftsbedingungen ihrer Bank verstoßen. Es sei fraglich, wer im Fall eines Missbrauchs haftet.

Wer mit sofortüberweisung.de bezahlt, gibt seine geheimen Daten (Pin und Tan) nicht auf den Seiten der eigenen Bank ein, sondern schreibt sie in ein Formular des Bezahldienstes, der sie zur Bank leitet. Theoretisch könnte der Bezahldienst die Daten also ausspähen.

Sofortüberweisung.de arbeitet allerdings seit etwa drei Jahren, ohne dass Missbrauchsfälle bekanntgeworden sind. Nach Unternehmensangaben kann mit dem System bei etwa 10 000 Unternehmen bezahlt werden, darunter Dell, Conrad und die Fluglinie KLM. Bei Kunden wird der Dienst immer beliebter. Er ist kostenlos und funktioniert mit Konten fast jeder Bank...."

Die Payment Network AG entgegnet darauf am 30.5.2011:

"Das Inforadio des Norddeutschen Rundfunks hat am 30. Mai 2011 berichtet, die Payment Network AG würde mit ihrem Angebot sofortüberweisung mehrere Konten ihrer Nutzer sowie Überweisungen aus den vergangenen 30 Tagen prüfen. Diese Darstellung ist so nicht richtig.Dazu stellt die Payment Network AG fest:

1. Die Software von sofortüberweisung  prüft in Echtzeit, also in Sekundenschnelle, den Verfügungsrahmen ihrer Nutzer. Das geschieht ebenso wie die automatisierte Deckungsprüfung bei einer Zahlung mit EC-Karte, wenn die PIN eingegeben wird. Es handelt sich dabei um einen automatisierten Prozess in der Software, der den effektiven Kontostand (Verfügungsrahmen) ermittelt. Der Verfügungsrahmen oder weitere Kontoinhaltsinformationen werden nicht gespeichert. Dieses Verfahren (Berechnung des Verfügungsrahmens) ist nötig, weil manche Banken nicht realtime-verbuchend arbeiten.

2. Neben der Verfügungsrahmensprüfung prüft die Software automatisiert (allerdings nur bei ca. 30 % aller Transaktionen), ob vorausgegangene sofortüberweisungen  zwischen Kunden und Händlern aus den vergangenen 30 Tagen im Konto verbucht wurden oder nicht. Die Antwort ist digital: ja oder nein. Diese Prüfung geschieht, um systematischen Betrug auszuschließen.

3. Schon im Januar 2011 hat die Payment Network AG dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht die computertechnische Prüfung des Verfügungsrahmens sowie den Abgleich auf vorherige sofortüberweisungen  erläutert. Die Behörde hat das Vorgehen als ordnungsgemäß bestätigt und hält es nach eigener Aussage datenschutzrechtlich für vertretbar. Sie rät dem Unternehmen dazu, die Datenschutzhinweise in Bezug auf die automatische Prüfung auf vorhergehende sofortüberweisungen  etwas ausführlicher zu formulieren. Dies hat die Payment Network AG zum Anlass genommen, Juristen zu beauftragen, die entsprechenden Formulierungen in die Datenschutzhinweise aufzunehmen (siehe 6.).

4. Kein Mitarbeiter von sofortüberweisung  bzw. der Payment Network AG hat Zugang zu den von der Software geprüften personenbezogenen Daten der Nutzer – die Software prüft den Verfügungsrahmen bzw. die Verbuchung vorheriger sofortüberweisungen  autonom und ohne menschliches Zutun, wie beschrieben, binnen Sekunden. Es werden nur Name, BLZ, Kontonummer, Betreff, Betrag und Datum der Überweisung gespeichert. Dies sind auch die Informationen, die der Händler bei der Überweisung auf seinem Kontoauszug sieht.

5. Der Fall „Kossel“, den der NDR beschreibt, liegt bereits zwei Jahre zurück. Damals ist ein Schnittstellenfehler bei einem Kunden aufgetreten, so dass ein Überweisungsbetrag von einem anderen als dem angegebenen Konto abgebucht wurde. Es handelt sich um einen Einzelfall, der umgehend behoben wurde. Damals hat die Payment Network AG das Programm entsprechend optimiert, damit so etwas nicht mehr passieren kann.

6. Trotzdem nimmt die Payment Network AG den NDR-Bericht zum Anlass, ihre Datenschutzhinweise noch eindeutiger zu formulieren. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht wird das Unternehmen den entsprechenden Passus rasch ändern."


 

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